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Nachrichten aus aller Welt5 Min. Lesezeit

Verordnung über Gesundheitstourismus 2025: Was hat sich für Patientinnen und Patienten aus dem Ausland geändert?

Die Regeln für Einrichtungen, die Patientinnen und Patienten betreuen, die zur Behandlung aus dem Ausland in die Türkei kommen, wurden mit einer neuen Verordnung vom 26. April 2025 neu festgelegt. Wir erklären die wichtigsten Änderungen und die Punkte, die wir nicht überprüfen konnten, in einfachen Worten.

In diesem Beitrag

Was ist passiert?

Die Verordnung des türkischen Gesundheitsministeriums über internationalen Gesundheitstourismus und die Gesundheit von Touristen wurde am 26. April 2025 im Amtsblatt Nr. 32882 veröffentlicht. Die neue Verordnung hob die vorherige Verordnung auf, die am 13. Juli 2017 im Amtsblatt Nr. 30123 erschienen war. Die Regeln betreffen Gesundheitseinrichtungen, die Patientinnen und Patienten betreuen, die zur Behandlung aus dem Ausland in die Türkei kommen (in der Verordnung „Gesundheitstouristen“ genannt), sowie Agenturen, die zwischen Patientinnen und Patienten und Einrichtungen vermitteln.

Was regelt die Verordnung?

Die Regeln, die wir in diesem Beitrag behandeln, betreffen weniger die Patientinnen und Patienten als vielmehr die Pflichten der Einrichtungen, die diese Leistungen anbieten oder vermitteln. Die wichtigsten Punkte sind:

Anbindung an HealthTürkiye

Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsagenturen, die im Gesundheitstourismus tätig sind, müssen an das Portal HealthTürkiye angebunden sein. Betrieben wird HealthTürkiye von der USHAS (Internationale Gesundheitsdienste AG).

Berechtigungsnachweis und verantwortliches Personal

Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsagenturen, die im internationalen Gesundheitstourismus tätig sind, brauchen einen Berechtigungsnachweis; Vermittlungsagenturen erhalten diesen Nachweis von der USHAS. Berechtigungsnachweise können nicht auf eine andere Organisation übertragen werden. Außerdem muss für jeden Gesundheitstouristen eine verantwortliche Person aus dem Personal benannt werden.

Akkreditierung oder Zertifikat je nach Art der Einrichtung

Die Verordnung verlangt von den Einrichtungen eine Akkreditierung oder ein Zertifikat; welches von beiden verlangt wird, hängt von der Art der Einrichtung ab. Akkreditierung bedeutet, dass durch eine unabhängige Bewertung bestätigt wird, dass eine Organisation bestimmte Qualitätsstandards erfüllt.

Erforderlicher Nachweis je nach Art der Einrichtung
Art der EinrichtungErforderlicher Nachweis
Krankenhäuser, medizinische Zentren, medizinische Labore und DialysezentrenEine international gültige Akkreditierung, die von TÜSKA (dem türkischen Institut für Qualität und Akkreditierung im Gesundheitswesen) eingerichtet wurde
Andere GesundheitseinrichtungenEin vom Gesundheitsministerium ausgestelltes Zertifikat

Komplikationsversicherung

Für chirurgische und interventionelle Eingriffe, die bei Gesundheitstouristen im Operationssaal durchgeführt werden, schreibt die Verordnung eine Komplikationsversicherung vor. Eine Komplikationsversicherung ist eine Versicherung für Komplikationen (unerwünschte Ereignisse), die nach einem Eingriff auftreten können. Nach den juristischen Zusammenfassungen, die wir ausgewertet haben, muss die Gesundheitseinrichtung diese Versicherung abschließen.

Was ist klar, und was ließ sich nicht überprüfen?

Datum und Nummer der Veröffentlichung, die Aufhebung der vorherigen Verordnung und die oben genannten Hauptpunkte werden in mehreren Quellen übereinstimmend angegeben. Einige Einzelheiten konnten wir bei der Erstellung dieses Beitrags jedoch nicht überprüfen:

  • Genaue Stichtage der Übergangsfristen: Die Fristen, die wir unten nennen, stützen sich auf Medienberichte und juristische Zusammenfassungen; mindestens eine juristische Zusammenfassung ordnet die Stichtage für Versicherung und Akkreditierung umgekehrt zu. Die Übergangsbestimmung im amtlichen Wortlaut konnten wir nicht selbst prüfen.
  • Ob Haartransplantationen unter die Versicherungsbestimmung fallen: Wir konnten nicht überprüfen, ob Haartransplantationen zu den „chirurgischen und interventionellen Eingriffen im Operationssaal“ zählen. Deshalb nehmen wir dazu keine Bewertung vor.
  • Spätere Änderungen: Ob die Verordnung nach ihrer Veröffentlichung geändert wurde, haben wir für diesen Beitrag nicht gesondert geprüft.

Weitere Einzelheiten, die in der Presse genannt werden, sich aber nicht durch mehrere Quellen bestätigen ließen, haben wir nicht aufgenommen. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beurteilung; für die Pflichten einer Einrichtung ist der amtliche, aktuelle Wortlaut der Verordnung heranzuziehen.

Die aktuelle Lage in der Türkei

Nach den Quellen, die wir ausgewertet haben, ist die Verordnung in der Türkei in Kraft. Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsagenturen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung einen Nachweis erhalten hatten, erhielten für die Anpassung an die neuen Regeln, für die Komplikationsversicherung und für die Akkreditierung oder das Zertifikat jeweils eigene Übergangsfristen.

Die meisten Medienberichte und juristischen Zusammenfassungen, die wir ausgewertet haben, nennen diese Fristen so:

  • 6 Monate für die Anpassung an die neuen Regeln
  • 31. Dezember 2025 für die Komplikationsversicherung
  • 31. Dezember 2026 für die Akkreditierung oder das Zertifikat

Wenn diese Angaben stimmen, waren am 19. Oktober 2026, als dieser Beitrag verfasst wurde, die ersten beiden Fristen abgelaufen, die Frist für Akkreditierung oder Zertifikat dagegen noch nicht.

Was bedeutet das, wenn Sie über eine Haartransplantation nachdenken?

Die Verordnung legt fest, mit welchen Nachweisen und unter welchen Bedingungen Einrichtungen arbeiten, die Patientinnen und Patienten aus dem Ausland betreuen. Wenn Sie aus dem Ausland anreisen, können Ihnen diese Regeln als Grundlage für konkrete Fragen dienen, die Sie vor Ihrer Entscheidung stellen können. Ganz gleich, mit welcher Einrichtung Sie sprechen: Auf die folgenden Fragen können Sie um klare und nach Möglichkeit schriftliche Antworten bitten:

  • In welcher Gesundheitseinrichtung findet der Eingriff statt? Hat die Einrichtung einen Berechtigungsnachweis für den internationalen Gesundheitstourismus?
  • Ist die Stelle, die mit Ihnen in Kontakt steht, die Gesundheitseinrichtung selbst oder eine Vermittlungsagentur? Wenn es eine Vermittlungsagentur ist: Hat sie einen eigenen, auf ihren Namen ausgestellten Berechtigungsnachweis?
  • Verfügt die Einrichtung über die Akkreditierung oder das Zertifikat, das für Einrichtungen ihrer Art verlangt wird?
  • Wird für Ihren Eingriff eine Komplikationsversicherung abgeschlossen? Wenn ja: Was deckt sie ab, was nicht, und wie gehen Sie vor, wenn ein Problem auftritt?
  • Wer ist während Ihres Aufenthalts in der Türkei für Sie verantwortlich, und wie erreichen Sie diese Person?
  • Wie läuft die Nachsorge ab, wenn Sie wieder in Ihrem Heimatland sind, und erhalten Sie schriftliche Pflegehinweise?

Da Berechtigungsnachweise nicht übertragbar sind, lohnt es sich zu prüfen, ob der Nachweis, den man Ihnen zeigt, auf den Namen der Organisation ausgestellt ist, mit der Sie zusammenarbeiten.

In welchen Einheiten und unter welchen Bedingungen Haartransplantationen durchgeführt werden dürfen, regelt dagegen eine eigene Verordnung. Was sich daran im September 2025 geändert hat, erklären wir im Beitrag zur Änderung der Verordnung über Haartransplantationseinheiten. Weitere Fragen, die Sie bei der Wahl einer Klinik stellen können, haben wir im Beitrag Klinik für Haartransplantation wählen zusammengestellt.

Nachweise und Versicherung sagen nichts darüber aus, ob eine Haartransplantation für Sie geeignet ist. Über Ihre Eignung entscheidet die untersuchende Ärztin oder der untersuchende Arzt; auch die Ergebnisse sind von Person zu Person verschieden. Antworten auf allgemeine Fragen finden Sie auf der Seite Häufige Fragen.

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